Kosten im Blick

Monatliche Belastung schätzen

Einkommen und Haushaltsgröße bestimmen den Bremer Tabellenbeitrag. Zusammen mit der Verpflegung ergibt sich daraus eine gute Orientierung für eure monatliche Belastung.

So rechnen wir: Als Orientierung setzt der Rechner den einkommensabhängigen Bremer Tabellenbeitrag plus 47 EUR Verpflegung an. Mögliche Geschwister- oder Verpflegungszuschüsse sind nicht eingerechnet. Verbindlich ist der Bescheid der Elternbeitragsstelle.

Eure Angaben

Grundsätzlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres nach der Definition der Elternbeitragsstelle, nicht einfach das Netto.

Bitte gebt euer maßgebliches Jahreseinkommen ein.

Was die Schätzung annimmt

  • Wir verwenden die amtliche Tabelle für 8 Stunden tägliche Betreuung ab 2026-08-01.
  • Der persönliche Betreuungsanteil entspricht näherungsweise dem Tabellenbeitrag.
  • Die Verpflegung wird vorsorglich vollständig als Eigenanteil angesetzt.
  • Geschwisterermäßigungen und Bildung-und-Teilhabe-Leistungen sind nicht eingerechnet.
  • Die Elternbeitragsstelle entscheidet individuell über die tatsächliche Zuschusshöhe.
  • Eine Erstattung beginnt frühestens im Monat des schriftlichen Antragseingangs.

Stand: 02.09.2026. Quelle: Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/522 S.

Antrag und verbindliche Auskunft bei der Elternbeitragsstelle